Fetenordnung

Fetenordnung für den Fetenraum

  1. Kommerzielle Partys sind nicht gestattet.
  2. Feten sind nur an Freitagen und Samstagen gestattet, Silvester und an Feiertagen in der Woche grundsätzlich nicht! Ausserdem darf maximal nur eine Party pro Wochenende stattfinden.
  3. Es finden maximal zwei Feten im Monat statt
  4. Die Fete ist beim Fetenwart mindestens eine Woche im voraus anzumelden.
  5. Nicht genehmigte Feten können als Hausfriedensbruch angesehen werden.
  6. Die Bewohner der Zimmer 1/51 - 1/56 sind min. 2 Tage vor Fetenbeginn zu informieren.
  7. Feten finden ausschliesslich im Partyraum statt!
  8. Die Eingangstüren sind geschlossen zu halten!
  9. Die Veranstalter sind für das Verhalten der Gäste verantwortlich.
  10. Während der Fete sind ab 22.00 Uhr die Fenster geschlossen zu halten!
  11. Mit der Reinigung der Räumlichkeiten muß bis 11.00 Uhr des folgenden Tages begonnen werden.
  12. Die Reinigung muß bis 15.00 Uhr abgeschlossen sein.
  13. Der Boden des Partyraums ist zu wischen.
  14. Flur, Treppenhaus und Toiletten sind mit zu reinigen, bei Bedarf auch zu wischen.
  15. Schlüssel sind bis 16.00 Uhr beim Fetenwart bzw. bei einem Beauftragtem abzugeben.
  16. Diese Fetenordnung ist Teil der Nutzungsvereinbarung, bei Verstößen kann die Kaution (100 Euro) einbehalten werden.
    • Insbesondere bei Beschwerden der Anwohner aufgrund von Lärm (Punkt 8 ),
    • verspäteter Reinigung des Raumes (Punkt 9),
    • oder Beschädigung des Raumes.