Fetenordnung
Fetenordnung für den Fetenraum
- Kommerzielle Partys sind nicht gestattet.
- Feten sind nur an Freitagen und Samstagen gestattet, Silvester und an Feiertagen in der Woche grundsätzlich nicht! Ausserdem darf maximal nur eine Party pro Wochenende stattfinden.
- Es finden maximal zwei Feten im Monat statt
- Die Fete ist beim Fetenwart mindestens eine Woche im voraus anzumelden.
- Nicht genehmigte Feten können als Hausfriedensbruch angesehen werden.
- Die Bewohner der Zimmer 1/51 - 1/56 sind min. 2 Tage vor Fetenbeginn zu informieren.
- Feten finden ausschliesslich im Partyraum statt!
- Die Eingangstüren sind geschlossen zu halten!
- Die Veranstalter sind für das Verhalten der Gäste verantwortlich.
- Während der Fete sind ab 22.00 Uhr die Fenster geschlossen zu halten!
- Mit der Reinigung der Räumlichkeiten muß bis 11.00 Uhr des folgenden Tages begonnen werden.
- Die Reinigung muß bis 15.00 Uhr abgeschlossen sein.
- Der Boden des Partyraums ist zu wischen.
- Flur, Treppenhaus und Toiletten sind mit zu reinigen, bei Bedarf auch zu wischen.
- Schlüssel sind bis 16.00 Uhr beim Fetenwart bzw. bei einem Beauftragtem abzugeben.
- Diese Fetenordnung ist Teil der Nutzungsvereinbarung, bei Verstößen kann die Kaution (100 Euro) einbehalten werden.
- Insbesondere bei Beschwerden der Anwohner aufgrund von Lärm (Punkt 8 ),
- verspäteter Reinigung des Raumes (Punkt 9),
- oder Beschädigung des Raumes.