Hausordnung
Im folgenden wird die Hausordnung des Studentenwerks Oldenburg für das Pferdemarkt Wohnheim wiedergegeben:
Liebe Studentin, lieber Student!
Herzlich willkommen in unserer Wohnanlage Pferdemarkt 15b/16. Wir hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen werden.
In diesem Schreiben möchten wir Sie über einige Einzelheiten des Wohnens in unserer Wohnanlage informieren, die Ihnen das Zusammenleben mit den KommilitonInnen und dem Studentenwerk das Management der Anlage erleichtern sollen. Dabei geht es vor allem um die Bereiche Müllentsorgung, Energieverbrauch und Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume.
Müllentsorgung = Mülltrennung
Unser Müllentsorgungssystem funktioniert nach dem Prinzip, dass alle Materialien, die als ‚Müll‘ anfallen, so weit wie möglich wieder verwertet werden. Das bedeutet, dass der Abfall nach Materialien getrennt gesammelt werden muss. Für diese Trennung ist jedeR BewohnerIn selbst verantwortlich.
Auf dem Parkplatz finden Sie Container und Tonnen für die verschiedenen Abfälle:
- In die grüne Tonne gehört der Bioabfall, also Küchenabfälle, Speisereste, Blumen, Teeblätter, Kaffeesatz und alles, was darüber hinaus kompostierbar ist. Nicht jedoch Plastik oder Metall!
- In die Container mit gelbem Deckel entsorgen Sie bitte alle Verpackungen, Metalle und Kunststoffe sowie alle anderen Materialien mit dem grünen Punkt (jedoch kein Glas und Papier).
- Die Container mit grauem Deckel sind für den Restmüll. Dazu gehört alles, was nicht über die Biotonne oder den gelben Container entsorgt werden kann, also etwa Zigarettenkippen, Asche, Hygieneartikel, Glühbirnen, Keramik.
- In die blauen Container gehört Papier. Kartons bitte vor Einwurf zerkleinern.
- Sondermüll wird regelmäßig vom Schadstoffmobil der Stadt Oldenburg angenommen. Die Termine für die Abfuhr finden Sie im Abfuhrkalender der Stadt.
- Für die Entsorgung von Glas nutzen Sie bitte die Container der Stadt Oldenburg, die Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung finden.
- Für die Entsorgung des Sperrmülls gibt es gegen Gebühr Karten beim Bürgerbüro Mitte, Pferdemarkt 14 oder unter http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=1461. Nach Zahlung des Beitrages erhalten Sie einen Termin für die Abfuhr. Um die Kosten für den/die EinzelneN zu minimieren, bietet es sich an, dass mehrere BewohnerInnen ihren Sperrmüll gemeinsam entsorgen.
Wenn der Müll nicht richtig getrennt wird, kann es dazu kommen, dass die städtischen Müllentsorgungsbetriebe sich weigern, die Container zu leeren, weil deren Inhalt für die Wiederverwertung wertlos ist. Dann wird eine “Sonderleerung” fällig, die zusätzliche Kosten verursacht. Diese übernimmt jedoch nicht das Studentenwerk, sondern sie werden allen BewohnerInnen anteilig in Rechnung gestellt.
Daher noch einmal die Bitte: Trennen Sie den Müll sorgfältig, denn davon profitieren alle!
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die UMWELTWERKSTATT, Tel. 0441/9266850 oder e-mail: info[at]umweltwerkstatt.de
Hier einige Tips, die bei Beachtung die Umwelt schonen und Ihre Kosten senken können:
- Bitte schalten Sie alle elektrischen Geräte zur Nacht – und natürlich zu Beginn der Fahrt in die Ferien – ganz ab. Achten Sie bitte besonders auf Geräte mit Stand-by-Betrieb.
- Stellen Sie bitte während des Lüftens den Heizkörper in Ihrem Zimmer ganz ab.
- Zum Lüften öffnen Sie das Fenster am besten mehrmals täglich für kurze Zeit ganz (mindestens 5 Minuten im Winter – im Sommer länger), damit sich die Raumluft austauschen kann. So beugen Sie auch der Schimmelbildung vor.
- Lassen Sie das Wasser in Waschbecken, Spülbecken und Dusche bitte nicht unnötig laufen. Achten Sie auf sparsamen Verbrauch. Wasser ist eine unserer wertvollsten Ressourcen und steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.
Reinigung der Gemeinschaftsbereiche
Damit alle BewohnerInnen sich in ihrem Wohnumfeld wohlfühlen können, ist jedeR Einzelne zur regelmäßigen Reinigung der Gemeinschaftsbereiche verpflichtet. Wenn einE BewohnerIn der Reinigungsverpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird eine Firma mit der Reinigung beauftragt. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der gesamten Wohngruppe, wenn der/die VerursacherIn nicht eindeutig zu ermitteln ist. Wiederholt versäumte Reinigung kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Bitte achten Sie bei der Reinigung darauf, umweltschonende Reinigungsmittel zu verwenden.
Entsorgen Sie Fette, Teeblätter und Kaffeesatz bitte nicht über den Küchenausguss, sondern geben Sie diese Abfälle in die Biotonne. Hygieneartikel wie Binden, Tampons oder Watte dürfen nicht in die Toilette gelangen. Bitte entsorgen Sie sie über den Restmüll.
Schäden am Inventar oder Gebäude
Um größere Schäden zu vermeiden, ist jede Bewohnerin und jeder Bewohner verpflichtet, Schäden am Inventar oder Gebäude umgehend unter www.studentenwerk-oldenburg.de/wohnen/schaden.php oder der Hausmeisterei (Tel. 77111) zu melden.
Verlegen von Teppichboden
Wenn Sie in Ihrem Zimmer selbst Teppichboden verlegen wollen, so darf dieser nicht verklebt werden. Für die Entfernung und Entsorgung sind Sie bei Ihrem Auszug selbst verantwortlich. Beim Auslegen von Teppichboden kann es unter Umständen passieren, dass die Zimmertür nicht mehr schließt. In diesem Fall gilt: Die Tür selbst darf auf keinen Fall bearbeitet werden. Für dieses Problem müssen Sie eine andere Lösung finden.
Fensterrahmen
Am Fensterrahmen dürfen keine Befestigungsmaterialien, die Löcher hinterlassen, angebracht werden.
Fluchtwege
Zur Sicherheit aller BewohnerInnen müssen alle Fluchtwege ständig freigehalten werden.
Fahrräder oder andere Gegenstände dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes grundsätzlich nicht in den Fluren oder Hauseingängen abgestellt werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrrad in den dafür vorgesehenen Fahrradständern oder Fahrradräumen ab.
Da wir als Vermieter zur Freihaltung der Fluchtwege verpflichtet sind, müssen wir alle dort abgestellten Gegenstände entfernen. Als MieterIn müssen Sie die hierfür erforderlichen Maßnahmen dulden. Eingezogene Fahrräder können Sie nach Terminabsprache bei der Hausmeisterei abholen. Ersatz für eventuell beschädigte Schlösser können Sie in einem solchen Fall vom Studentenwerk nicht verlangen.
Ein wiederholter Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Vertragsverletzung und einen Verstoß gegen die Hausordnung dar. In diesem Fall haben wir das Recht auf Kündigung.
